§1 Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Hebamme Lesley Ann Dittke.
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG, SGB V).
§2 Art und Zweck der Datenverarbeitung
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Hebammentätigkeit erhoben, insbesondere zur:
§3 Erhobene Daten
Verarbeitet werden insbesondere:
§4 Weitergabe der Daten
Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich:
Die Hebamme ist gemäß § 203 StGB zur Schweigepflicht verpflichtet. Eine Weitergabe darüber hinaus erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten.
§5 Elektronische Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über Hebamio® – Somedio Software GmbH.
Dabei werden personenbezogene Daten auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie auf einem externen, zertifizierten Server gespeichert.
Mit Unterzeichnung des Behandlungsvertrages erklärt sich die Versicherte mit dieser Form der elektronischen Dokumentation einverstanden.
§6 Nutzung von Messenger-Diensten und E-Mail
Die Hebamme nutzt ein separates Smartphone für dienstliche Zwecke.
Auf Wunsch kann sie Name und Telefonnummer der Versicherten speichern, um die Erreichbarkeit zu erleichtern. Die Hebamme weist daraufhin, dass Kontakte ausschließlich über SMS und Anrufe stattfinden können.
Es wird dringend angeraten, keine sensiblen medizinischen Daten oder Bilder mit erkennbaren persönlichen Informationen über SMS zu versenden.
Sensible Daten können telefonisch, persönlich oder postalisch übermittelt werden.
Mit der Nutzung dieser Kommunikationswege erklärt sich die Versicherte mit der Datenverarbeitung im entsprechenden Umfang einverstanden.
§7 Dauer der Speicherung
Die Daten werden gemäß § 630f Abs. 3 BGB und § 10 HebBO (Rheinland-Pfalz) 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufbewahrt.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§8 Rechte der Versicherten
Die Versicherte hat das Recht auf:
Beschwerden können bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht werden:
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
www.datenschutz.rlp.de
§9 Einverständniserklärung
Mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags erklärt die Versicherte, dass sie die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden hat und mit der beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden ist.
Stand: 01.11.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme Lesley Ann Dittke (nachfolgend „Hebamme“) und der betreuten Person (nachfolgend „Versicherte“).
Soweit in diesen Bedingungen die weibliche Form verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung.
Die Regelungen gelten gleichermaßen für Personen jeglichen Geschlechts.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AVB.
§ 2 Rechtsverhältnis
Das Vertragsverhältnis zwischen der Hebamme und der Versicherten ist privatrechtlicher Natur.
Es entsteht durch den Abschluss eines schriftlichen Behandlungsvertrags oder durch die tatsächliche Inanspruchnahme von Hebammenleistungen.
§ 3 Leistungsumfang
Die Hebammenleistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V.
Für Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der jeweils gültigen Privatgebührenordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Nicht Bestandteil der Hebammentätigkeit sind Leistungen, die von Ärztinnen oder Krankentransportdiensten erbracht werden.
§ 4 Wahlleistungen (aktuell nicht relevant)
Wahlleistungen sind zusätzliche Angebote, die über den von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Leistungsumfang hinausgehen.
§ 5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgt über die Abrechnungsstelle Hebamio® – Somedio Software GmbH.
Wahlleistungen oder privat vereinbarte Leistungen werden der Versicherten direkt in Rechnung gestellt.
Selbstzahlerinnen entrichten die Vergütung gemäß der Privatgebührenordnung Rheinland-Pfalz.
Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB und eine Mahnpauschale von 5 € erhoben werden.
Die Versicherte erklärt sich mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten an die genannte Abrechnungsstelle einverstanden (§ 301a SGB V).
§ 6 Datenschutz und Dokumentation sowie Widerrufsbelehrung
Die Versicherte bestätigt, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
Beide Dokumente sind verbindlicher Bestandteil dieser AVB.
§ 7 Verhinderung, Urlaub und Vertretung
Sollte die Hebamme durch Krankheit, familiäre Verpflichtungen oder berufliche Einsätze verhindert sein, informiert sie die Versicherte umgehend und bemüht sich, eine Vertretung zu organisieren.
Eine Vertretung kann jedoch nicht in jedem Fall garantiert werden.
Während der Abwesenheit der Hebamme wendet sich die Versicherte bei medizinischen Fragen bitte an ihre behandelnde Gynäkologin, Kinderärztin oder den ärztlichen Notdienst.
§ 8 Erreichbarkeit
Die Regelungen zur Erreichbarkeit und Terminabsage ergeben sich aus § 9 dieser AVB.
§ 9 Besondere Regelungen zur Betreuung und Terminvergabe
Betreuung in der Schwangerschaft
Die Hebamme begleitet die Versicherte in der Schwangerschaft nach individueller Absprache.
Beratungstermine finden in der Regel werktags nach Vereinbarung statt.
Wochenbettbetreuung
Nach der Geburt bemüht sich die Hebamme, den ersten Hausbesuch innerhalb von 24 Stunden nach Entlassung aus der Klinik zu ermöglichen.
Die Häufigkeit und Dauer der Besuche richten sich nach den Vorgaben der Krankenkassen sowie dem individuellen Bedarf.
Die Versicherte verpflichtet sich Entlassungszeitpunkt und Rückkehr nach Hause rechtzeitig (24h vorher) mitzuteilen, um die Betreuung planen zu können.
Sollte die Hebamme aufgrund von Klinikdiensten verhindert sein binnen 24 Stunden einen Hausbesuch zu gewährleisten, informiert sie die Versicherte hierüber und bittet die Versicherte darum, erst aus der Klinik nach Hause zu gehen, wenn sich die Versicherte sicher genug fühlt, um diesen Zeitraum ohne Hilfeleistung der Hebamme zu überbrücken.
Wochenend- und Feiertagsbetreuung
Hausbesuche oder telefonische Beratungen an Wochenenden und Feiertagen erfolgen nur in medizinisch notwendigen Fällen und/oder wenn die Hebamme dies leisten kann.
Nicht dringliche Anliegen werden auf den nächsten Werktag verschoben.
Bei einem geplanten Wochenend- oder Feiertagsbesuch können Zuschläge gemäß Hebammengebührenordnung anfallen.
Die Hebamme informiert die Versicherte darüber vorab.
Erreichbarkeit und Rückrufzeiten
Die Hebamme ist werktags von 9:00 – 17:00 Uhr telefonisch erreichbar. Hieraus resultiert kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.
Bei Hausbesuchen oder während Klinikdiensten kann es zu Verzögerungen in der Rückmeldung kommen. Die Hebamme ruft sobald als möglich zurück.
In dringenden Fällen wendet sich die Versicherte bitte an den ärztlichen Notdienst (116 117) oder den Notruf (112).
Terminabsagen und Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden.
§ 10 Reklamationen
Rückmeldungen oder Beschwerden können jederzeit offen angesprochen oder schriftlich mitgeteilt werden.
Die Hebamme bemüht sich stets um eine einvernehmliche Lösung.
§ 11 Haftung
Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre berufliche Tätigkeit.
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.
Für ärztliche oder von Ärztinnen veranlasste Leistungen übernimmt die Hebamme keine Haftung.
Bei Nichterreichbarkeit der Hebamme besteht keine Haftung für daraus entstehende Schäden.
§ 12 Einverständniserklärung
Mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags erklärt die Versicherte, dass sie die AVB gelesen und verstanden hat und einverstanden ist.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Versicherte haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Versicherte die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, E-Mail oder telefonisch) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wenn die Versicherte diesen Vertrag widerruft, hat die Hebamme alle Zahlungen, die sie bereits erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Hebamme die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem die Versicherte ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Hebamme vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihr bekannt ist, dass sie durch diese Zustimmung ihr Widerrufsrecht verliert, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht ist.
Erklärung der Versicherten
Ich stimme ausdrücklich zu, dass die Hebamme vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt.
Mir ist bekannt, dass ich mit vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere.
Ort, Datum: _________________________
Unterschrift der Versicherten: _________________________